Aufsuchende Familientherapie

Die Aufsuchende Familientherapie ist eine Hilfeform nach § 27,3 SGB VIII für Familien mit multiplen Problemlagen. Sie basiert auf den Grundlagen der systemischen Familientherapie.

Die Aufsuchende Familientherapie ist ein qualitativ hochwertiges therapeutisches Angebot mit einem niederschwelligen Zugang, da die Familien in ihrem familiären Umfeld aufgesucht werden. Sie erweist sich sowohl bei Familien, die freiwillig Hilfen in Anspruch nehmen, als auch bei Familien, die im Rahmen eines Zwangskontextes durch den Allgemeinen Sozialen Dienst Hilfen zugewiesen bekommen, als geeignet. Druck und Zwang können konstruktiv in der Arbeit mit den Familien genutzt werden.

Die AFT bietet im co-therapeutischen Team ein breites Repertoire an Methoden. Sie eignet sich unter anderem bei komplexen Situationen in Familien, bei verhärteten Kommunikationsstrukturen und auch bei großen Helfersystemen.

AFT zeichnet sich dadurch aus, dass die Therapeuten die Komplexität des Familiensystems im Blick behalten, Ressourcen aktivieren und die Familienmitglieder anregen, Interaktions- und Kommunikationsmuster zu bearbeiten und eigene Problemlösungen zu entwickeln.

Ziel der AFT ist es, durch familientherapeutische Gespräche und maßgeschneiderte Interventionen die Selbsthilfekräfte der Familie zu stärken und vorhandene Ressourcen bewusst zu machen und zu nutzen.

Die AFT zielt direkt auf notwendige Veränderungen in Familien und belässt gleichzeitig die größtmögliche Verantwortung bei den Familien. Die Eltern sollen durch die AFT soweit unterstützt werden, dass sie wieder ihre elterliche Verantwortung übernehmen.

Die Aufsuchende Familientherapie richtet sich an:

  • Familien mit auffälligen Kindern oder Jugendlichen, die von bestehenden Angeboten nicht erreicht werden, bzw. für die diese Angebote nicht ausreichen, z.B. Kinder oder Jugendliche mit sozial auffälligem Verhalten oder massiven Schulproblemen.
  • Familien, in denen die Erwachsenen so sehr in eigene Schwierigkeiten verstrickt sind, dass sie aus der elterlichen Kraft gehen und den Blick für die Bedürfnisse des Kindes verlieren und/oder sich in ihrer Elternrolle als hilflos erleben.
  • Familien, die selber den Blick auf eigene Ressourcen verloren haben und hoffnungslos sind.
  • Familien, die sich in einem Abklärungsprozess einer Kindeswohlgefährdung befinden
  • Familien, in denen die Rückführung eines Kindes nach einer Fremdunterbringung ansteht.
  • Familien, die sich in einem Zwangskontext befinden: Freiwilligkeit und Motivation sind in der AFT keine Voraussetzungen. Die Unfreiwilligkeit wird in der Arbeit als eine Ressource genutzt.

Ansprechpartner*innen

Teamleitung ambulante Erziehungshilfen


zuständig für die Stadt Heidelberg

Anne Kloos

Diplom-Sozialpädagogin
Systemische Therapeutin und Beraterin
Mobil: 0163 8088 258

zuständig für den Rhein-Neckar Kreis und den Kreis Bergstraße

Bernd Pfeiffer

Diplom-Sozialpädagoge
Systemischer Therapeut und Berater
Mobil: 0163 8088 270